| 08.04.2025

Mitteilung des Mittelzuflusses aus dem Vollzug des Kaufvertrags über Kommanditbeteiligungen im Projekt "FOUR"

Die Groß & Partner Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (die „Emittentin“) teilt hiermit den Inhabern der Schuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“) gemäß § 8.3 der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) mit, dass der Emittentin aus dem Vollzug des Kommanditanteilskauf- und -abtretungsvertrags über Kommanditbeteiligungen an der Bauherrengesellschaft für den Turm „T1“ im Projekt „FOUR“ in Frankfurt am Main Mittel in Höhe von mindestens EUR 55.000.000 (die „Mittel“) zugeflossen sind (die „Mitteilung des Mittelzuflusses“).

Die Emittentin hat diese Mittel gemäß § 8.4 der Anleihebedingungen auf ein separates Konto eingezahlt und wird die Mittel bis zum Wahl-Rückzahlungstag (wie unten definiert) ausschließlich für die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen gemäß § 4.5 der Anleihebedingungen verwenden.

Gemäß § 4.5 der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, nach seiner Wahl innerhalb des Ausübungszeitraums (wie unten definiert) mit Wirkung zum Wahl-Rückzahlungstag (wie unten definiert) alle oder einzelne seiner Schuldverschreibungen, die noch nicht zurückgezahlt wurden, vorzeitig fällig zu stellen. In einem solchen Fall hat die Emittentin die betreffenden Schuldverschreibungen am Wahl-Rückzahlungstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen.

Verfahren der Abwicklung der Wahl-Rückzahlung
Um das Wahlrecht zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen gemäß § 4.5 der Anleihebedingungen auszuüben, hat der Anleihegläubiger innerhalb des Ausübungszeitraums eine Mitteilung zur vorzeitigen Rückzahlung in Textform (E-Mail oder Brief) („Ausübungserklärung“) über seine Depotbank an die Abwicklungsstelle zu schicken und seine Schuldverschreibungen, für die er das Wahlrecht ausübt, über seine jeweilige Depotbank in die Interims-ISIN (wie unten definiert) einbuchen zu lassen. Falls die Ausübungserklärung nach 24:00 Uhr MESZ am letzten Tag des Ausübungszeitraums eingeht, ist das Wahlrecht nicht wirksam ausgeübt.

Die Anleihegläubiger weisen ihre jeweilige depotführende Bank an, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen Schuldverschreibungen, für die sie das Wahlrecht zur vorzeitigen Rückzahlung ausüben wollen, in die ISIN DE000A4DFL49 bei Clearstream (die „Interims-ISIN“) vornehmen zu lassen. Die Ausübung des Wahlrechts zur vorzeitigen Rückzahlung kann nicht widerrufen werden.

„Abwicklungsstelle“ bezeichnet die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, Tel: +49 (0) 7161-6714-16, E-Mail: dschweda@martinbank.de.
Die Abwicklung der vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt am Wahl-Rückzahlungstag (wie unten definiert).
Die bis zum Wahl-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Stückzinsen betragen EUR 0,5434783 pro Schuldverschreibung (die „Aufgelaufenen Zinsen“).
Der Ausübungszeitraum beginnt am 8. April 2025 und endet am 12. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (der „Ausübungszeitraum“).
Der Tag der Rückzahlung aller gemäß § 4.5 der Anleihebedingungen fällig gestellten Schuldverschreibungen ist der 19. Mai 2025 (der „Wahl-Rückzahlungstag“).

Veröffentlichungen
Diese Mitteilung des Mittelzuflusses wird auf der Webseite der Emittentin unter www.grosspartner.de veröffentlicht. Diese Mitteilung wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.

Sämtliche diese Mitteilung des Mittelzuflusses betreffenden Veröffentlichungen, die für die technische Abwicklung durch die Depotbanken relevant sind, erfolgen in den Wertpapier-Mitteilungen.

Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Diese Mitteilung sowie alle mit dieser Mitteilung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den teilnehmenden Anleihegläubigern, der Abwicklungsstelle und / oder den Depotbanken unterliegen deutschem Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aus- oder im Zusammenhang mit dieser Mitteilung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.

Frankfurt am Main, 8. April 2025

Groß & Partner Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung